Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.01.1984

Geschäftszahl

83/15/0084

Rechtssatz

Auch der gemäß Paragraph 11, Absatz eins, Ziffer 6, UStG 1972 gebotene gesonderte Steuerausweis ist Voraussetzung für den Vorsteuerabzug.