Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.12.1983

Geschäftszahl

83/15/0033

Rechtssatz

Der Rücktritt des einzigen Geschäftsführers einer GmbH nahm dem Leistungsempfänger auch vor Inkrafttreten der GmbHNov 1980 nicht die Möglichkeit, von der Gesellschaft eine Rechnung zu fordern. Der Anspruch war mit zivilgerichtlicher Klage geltend zu machen, worauf das Prozeßgericht auf Antrag des Klägers für die GmbH einen Kurartor zu bestellen hatte.