Verwaltungsgerichtshof
01.12.1983
83/15/0033
Der Rücktritt des einzigen Geschäftsführers einer GmbH nahm dem Leistungsempfänger auch vor Inkrafttreten der GmbHNov 1980 nicht die Möglichkeit, von der Gesellschaft eine Rechnung zu fordern. Der Anspruch war mit zivilgerichtlicher Klage geltend zu machen, worauf das Prozeßgericht auf Antrag des Klägers für die GmbH einen Kurartor zu bestellen hatte.