Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.12.1983

Geschäftszahl

83/15/0033

Rechtssatz

Von einer Rechnung des leistenden Unternehmers kann aber nur bei einer Urkunde (Paragraph 11, Absatz 2, UStG 1972) gesprochen werden, die seinem rechtsgeschäftlichen Willen entspricht.