Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.12.1983

Geschäftszahl

83/15/0033

Rechtssatz

Eine der unabdingbaren Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug besteht darin, daß der Unternehmer, auf Grund dessen Leistung der Vorsteuerabzug beansprucht wird, dem Leistungsempfänger eine Rechnung iSd Paragraph 11, UStG 1972 ausgestellt haben muß.