Verwaltungsgerichtshof
01.12.1983
83/15/0033
Eine der unabdingbaren Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug besteht darin, daß der Unternehmer, auf Grund dessen Leistung der Vorsteuerabzug beansprucht wird, dem Leistungsempfänger eine Rechnung iSd Paragraph 11, UStG 1972 ausgestellt haben muß.