Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.12.1983

Geschäftszahl

83/15/0033

Rechtssatz

In Anbetracht der im Gesetz erschöpfend aufgezählten Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Vorsteuerabzuges sind der wirtschaftlichen Betrachtungsweise in diesem Bereich Grenzen gesetzt. Es besteht insbesondere keine Möglichkeit, eine im konkreten Fall fehlende Voraussetzung für den Vorsteuerabzug in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als gegeben anzunehmen.