Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.10.1984

Geschäftszahl

83/14/0266

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Vermietung und Verpachtung als Liebhaberei anzusehen ist, spielt die Veräußerung der Einkunftsquelle keine Rolle (Hinweis E 24.11.1982, 3038/79).

Beachte

Besprechung in:

ÖStZ 1998/1/2, S 6-14;