Verwaltungsgerichtshof
23.10.1984
83/14/0266
Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Vermietung und Verpachtung als Liebhaberei anzusehen ist, spielt die Veräußerung der Einkunftsquelle keine Rolle (Hinweis E 24.11.1982, 3038/79).
Besprechung in:
ÖStZ 1998/1/2, S 6-14;