Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.06.1984

Geschäftszahl

83/14/0216

Rechtssatz

Ein Steuerpflichtiger kann auch an zwei verschiedenen Orten eine Wohnung unter Umständen innehaben, die darauf schließen lassen, daß er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Er hat in diesem Fall zwei Wohnsitze.