Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.03.1984

Geschäftszahl

83/14/0188

Rechtssatz

Der Ersatz einer äußerlich veralteten, den Bedürfnissen des modernen Fremdenverkehrs nicht mehr Genüge leistenden Baulichkeit durch ein komfortables Gebäude kann im Sinne der Rechtsprechung über das "Voluptuarvermögen" eine Änderung in der Art der Bewirtschaftung bedeuten.