Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.03.1984

Geschäftszahl

83/14/0095

Rechtssatz

Für eine Einschränkung des Begriffes der außerordentlichen Erschwernis auf "nur körperliche Erschwernisse" liefert das Gesetz keinen Anhaltspunkt.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1984:1983140095.X01