Verwaltungsgerichtshof
13.05.1986
83/14/0089
Ob zwischen einer GmbH und ihrem Geschäftsführer ein Dienstverhältnis vorliegt oder nicht, ist auf Grund der Umstände des Einzelfalles zu entscheiden.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
83/14/0094