Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.11.1984

Geschäftszahl

83/14/0046

Rechtssatz

Bei bloßen Wohngebäuden (einschließlich dem Herstellungsaufwand auf sie) tritt in der Regel die rein altersbedingte Abnutzung des Gebäudes gegenüber der nutzungsbedingten Abnutzung in den Vordergrund.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

83/14/0048