Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.06.1985

Geschäftszahl

83/13/0158

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

83/13/0164

83/13/0165

Rechtssatz

Eine Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr liegt schon vor, wenn eine Tätigkeit ihrer Art nach geeignet ist, eine Auftragserteilung nicht nur durch einen Auftraggeber zu ermöglichen (Hinweis E 11.4.1972, 2286/71).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1985:1983130158.X03