Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.06.1985

Geschäftszahl

83/13/0158

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

83/13/0164

83/13/0165

Rechtssatz

Eine einheitlich zu beurteilende, gleichartige, durch drei Jahre hindurch ausgeübte Tätigkeit erfüllt jedenfalls die Voraussetzung der Nachhaltigkeit.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1985:1983130158.X02