Verwaltungsgerichtshof
12.06.1985
83/13/0158
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
83/13/0164
83/13/0165
Eine einheitlich zu beurteilende, gleichartige, durch drei Jahre hindurch ausgeübte Tätigkeit erfüllt jedenfalls die Voraussetzung der Nachhaltigkeit.
ECLI:AT:VWGH:1985:1983130158.X02