Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.11.1984

Geschäftszahl

83/13/0086

Rechtssatz

Bei Ermessensentscheidungen hat der VwGH ausschließlich zu prüfen, ob die belangte Behörde von dem ihr eingeräumten Ermessen innerhalb der vom Gesetzgeber gezogenen Grenzen Gebrauch gemacht hat oder nicht (Hinweis E 3.11.1976, 1345/76).