Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.10.1983

Geschäftszahl

83/13/0083

Rechtssatz

Die Steuerpflicht eines wertgesicherten Lohnbezuges umfaßt auch den aus dem Titel der Wertsicherung ausbezahlten Mehrbetrag. (Im Beschwerdefall wurde eine Abfertigung erst ein Jahr nach ihrer Fälligkeit wertgesichert auf den Fälligkeitstag ausbezahlt).