Verwaltungsgerichtshof
19.10.1983
83/13/0083
Die Steuerpflicht eines wertgesicherten Lohnbezuges umfaßt auch den aus dem Titel der Wertsicherung ausbezahlten Mehrbetrag. (Im Beschwerdefall wurde eine Abfertigung erst ein Jahr nach ihrer Fälligkeit wertgesichert auf den Fälligkeitstag ausbezahlt).