Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.09.1983

Geschäftszahl

83/13/0069

Rechtssatz

Paragraph 120, BAO sieht nur eine nicht weiter formbedürftige Anzeige bestimmter Umstände an das zuständige Finanzamt, nicht aber die Vorlage bestimmter Formulare und sonstiger Urkunden vor.

Beachte

Besprechung in:

AnwBl 1984/8, S 402;