Verwaltungsgerichtshof
21.09.1983
83/13/0069
Paragraph 120, BAO sieht nur eine nicht weiter formbedürftige Anzeige bestimmter Umstände an das zuständige Finanzamt, nicht aber die Vorlage bestimmter Formulare und sonstiger Urkunden vor.
Besprechung in:
AnwBl 1984/8, S 402;