Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.09.1986

Geschäftszahl

83/13/0033

Rechtssatz

Eine umfangreiche, bereits bewirkte Abgabenverkürzung zieht nicht deswegen allein unbedeutende Folgen nach sich, weil die Aufdeckung der Tat zur nachträglichen Entrichtung der verkürzten Abgaben führt.