Verwaltungsgerichtshof
14.11.1983
83/12/0152
Wenn der Gegenstand der Verhandlung eine Trennung nach mehreren Punkten zulässt und dies zweckmäßig erscheint, kann über jeden dieser Punkte, sobald er spruchreif ist, gemäß Paragraph 62, Absatz eins, VwGG 1965 iZm Paragraph 59, Absatz eins, 2. Satz AVG 1950 gesondert abgesprochen werden.
Besprechung in:
ÖffD 3 aus 1984,, S 21 Kritik;