Verwaltungsgerichtshof
09.04.1984
83/12/0143
GRS wie 0497/77 E 30. Juni 1977 RS 2
Das als Voraussetzung erforderliche besondere Maß an Verantwortung für die Führung der Geschäfte der Allgemeinen Verwaltung ist dann gegeben, wenn der Beamte besondere Leitungsfunktionen hat (Hinweis E 14.5.1975, 1000/74).