Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.09.1984

Geschäftszahl

83/12/0112

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1439/80 E 2. Februar 1981 VwSlg 10358 A/1981 RS 1

Stammrechtssatz

Eine noch so große Zahl unterstellter Bediensteten kann für sich allein eine Leitungsfunktion nicht zu einen Zulagenanspruch nach Paragraph 30 a, Absatz eins, Ziffer 3, GehG 1956 essentiellen "Besonderen" machen.