Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.01.1984

Geschäftszahl

83/12/0088

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2468/80 E 14. September 1981 VwSlg 10531 A/1981 RS 2

Stammrechtssatz

Vor der Definitivstellung eines provisorischen Beamten hat die Dienstbehörde das Recht und die Pflicht, dessen ganzes dienstliches und außerdienstliches Verhalten während des provisorischen Dienstverhältnisses zu prüfen (Hinweis E 2.4.1953 2212/50).