Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.12.1985

Geschäftszahl

83/11/0249

Rechtssatz

Ein bloßer zeitlicher Zusammenhang zwischen der Begründung eines Arbeitsverhältnisses und der Darlehensgewährung, ein Motivationszusammenhang zwischen beiden und sich inhaltlich deckende Vertragsbedingungen hinsichtlich Beginn und Ende der beiden Vertragsverhältnisse begründen keinen Sachzusammenhang.

Beachte

Besprechung in:

INFAS 1986/6, S 18;

Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):

2917/80 E 26. Jänner 1982 VwSlg 10642 A/1982 RS 4;

1249/80 E 26. Jänner 1982 RS 1;

(RIS: abgv)