Verwaltungsgerichtshof
31.05.1985
83/11/0229
Bei der zur Beurteilung der Verkehrszuverlässigkeit vorzunehmende Wertung des Verhaltens des Betreffenden kommt es nicht auf die tatsächliche Erkennbarkeit des - von der Behörde festgestellten - Eisbelages im Bereich der Unfallstelle, sondern auf die auf Grund der äußeren Umstände erkennbare Möglichkeit des Auftretens von Glatteis an.