Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.02.1985

Geschäftszahl

83/11/0209

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/11/0021 E 14. März 1984 RS 1

Stammrechtssatz

Der Ausspruch, die Lenkerberechtigung werde "auf die Dauer der amtsärztlich festgelegten Nichteignung für ständig" entzogen, enthält kein Entscheidungsverbot von mindestens fünf Jahren, zumal wenn weder dem Spruch nach der Begründung des Bescheides zu entnehmen ist, dass im amtsärztlichen Gutachten eine Dauer der "Nichteignung (und bejahendenfalls welche) enthalten wäre. Gegen einen derartigen Bescheid ist sohin eine Berufung an den BM f. Verkehr unzulässig (Hinweis B 22.11.1983, 83/11/0258).