Verwaltungsgerichtshof
05.12.1984
83/11/0189
GRS wie 83/11/0150 E 13. September 1983 VwSlg 11133 A/1983 RS 2
Bei der Beurteilung der Frage, ob der Beschwerdeführer anspruchsberechtigt ist oder nicht, kann nicht entscheidend sein, ob er im Zeitpunkt der Konkurseröffnung noch Geschäftsführer der Gesellschaft war, ebenso wie es ohne Belang ist, ob zu diesem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis noch aufrecht war.