Verwaltungsgerichtshof
13.02.1985
83/11/0183
Die nach § 1 Abs 3 Z 4 IESG ausgeschlossenen Anspruchsteile sind nicht der Kostenberechnung zugrundezulegen.Die nach Paragraph eins, Absatz 3, Ziffer 4, IESG ausgeschlossenen Anspruchsteile sind nicht der Kostenberechnung zugrundezulegen.
Siehe:
84/11/0215 E 13. März 1985 RS 1