Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.02.1985

Geschäftszahl

83/11/0183

Rechtssatz

Wegen der nur demonstrativen Aufzählung der Kosten im Katalog des Paragraph eins, Absatz 2, Ziffer 4, IESG folgt, dass auch andere, nicht aufgezählte Kosten tatbestandsmäßig sein können; den aufgezählten kommt für die nicht aufgezählten insofern Bedeutung zu, als sie einen Maßstab angeben bzw die Grenze abstecken, innerhalb dessen der Gesetzgeber die "zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten" ausgelegt wissen will.

Beachte

Siehe:

84/11/0215 E 13. März 1985 RS 1