Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.09.1983

Geschäftszahl

83/11/0150

Rechtssatz

Wesentlich ist, ob während des Arbeitsverhältnisses den betreffenden Arbeitnehmer bei seinem (ehemaligen) Arbeitgeber auch die Eigenschaft eines Mitgliedes des Organs einer juristischen Person im Sinne des Paragraph eins, Absatz 5, Ziffer 2, IESG zukam und, wenn dies nicht während der gesamten Dauer des Arbeitsverhältnisses der Fall war, ob Ansprüche geltend gemacht wurden, die sich aus einer Zeit des Arbeitsverhältnisses ergeben, in der die Voraussetzungen nach Paragraph eins, Absatz 5, Ziffer 2, IESG nicht gegeben waren.