Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.10.1984

Geschäftszahl

83/11/0075

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/11/0006 E 15. Februar 1983 RS 1

Stammrechtssatz

Um im Sinne des Paragraph 6, Absatz eins, IESG fristwährend zu sein, muss auch der Antrag auf Insolvenz-Ausfallgeld für "notwendige Kosten" innerhalb der Frist des Paragraph 6, Absatz eins, legcit mit den Inhaltserfordernissen des Paragraph 6, Absatz 2, legcit gestellt werden.