Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.09.1985

Geschäftszahl

83/10/0286

Rechtssatz

Zwischen lautem Sprechen und Schreien besteht ein wesentlicher Unterschied; jemand, der schreit und nicht bloß laut spricht, kann sich nicht auf sein lautes Organ berufen.