Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.09.1985

Geschäftszahl

83/10/0286

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1192/47 E 25. Oktober 1948 VwSlg 543 A/1948 RS 3

Stammrechtssatz

Der Begriff "öffentliche Ordnung" umfasst die Gesamtheit jener ungeschriebenen Regeln für das Verhalten des einzelnen in der Öffentlichkeit, deren Befolgung als unentbehrliche Voraussetzung für ein gedeihliches Miteinanderleben der Menschen angesehen wird.