Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.12.1986

Geschäftszahl

83/10/0284

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/10/0175 E 14. Oktober 1985 RS 3

Stammrechtssatz

Voraussetzung für einen Ortsaugenschein ist die Aufklärungsbedürftigkeit eines für die Entscheidung wesentlichen Sachverhaltselements.