Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.12.1986

Geschäftszahl

83/10/0284

Rechtssatz

Bei der Beurteilung des Begriffes der geschlossenen Ortschaft kommt es nicht darauf an, ob es sich um eine Ansammlung von Häusern "größeren Ausmaßes" handelt.