Verwaltungsgerichtshof
16.01.1984
83/10/0224
Jagdwirtschaftliche Maßnahmen sind nicht als land- und forstwirtschaftliche (Litera c, in Tarifpost B/VII/67 LVerwAbgV) im Hinblick auf die in Paragraph 5, Absatz 8, Stmk NSchG getroffenen Unterscheidung anzusehen.