Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.01.1984

Geschäftszahl

83/10/0224

Rechtssatz

Jagdwirtschaftliche Maßnahmen sind nicht als land- und forstwirtschaftliche (Litera c, in Tarifpost B/VII/67 LVerwAbgV) im Hinblick auf die in Paragraph 5, Absatz 8, Stmk NSchG getroffenen Unterscheidung anzusehen.