Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.02.1985

Geschäftszahl

83/10/0222

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1480/49 E 9. November 1951 VwSlg 494 F/1951 RS 5

Stammrechtssatz

Ein Widerspruch zwischen Spruch und Begründung eines Bescheides macht den Bescheid inhaltlich rechtswidrig.