Verwaltungsgerichtshof
25.05.1983
83/10/0076
Eine beispielhafte Aufzählung ("ua") von Tathandlungen wird der Anordnung des § 44 a lit a VStG 1950 nicht gerecht.Eine beispielhafte Aufzählung ("ua") von Tathandlungen wird der Anordnung des Paragraph 44, a Litera a, VStG 1950 nicht gerecht.