Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.05.1983

Geschäftszahl

83/10/0076

Rechtssatz

Ob die abstrakte Gefahr einer hygienisch nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln durch die Verschmutzung eines Küchenbodens besteht, wird von den näheren Umständen abhängen.