Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.04.1983

Geschäftszahl

83/10/0058

Rechtssatz

Auch eine getilgte Vorstrafe kann zur Beurteilung der subjektiven Tatseite herangezogen werden (hier bez. der "Gewerbsmäßigkeit" der Prostitution; Hinweis E 6.10.1982 81/03/0248).