Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.11.1983

Geschäftszahl

83/10/0038

Rechtssatz

Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH geht die Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes einer Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften vor.