Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.07.1983

Geschäftszahl

83/10/0006

Rechtssatz

Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH ist das Erscheinenlassen einschlägiger Anzeigen in Tageszeitungen als Anbahnungshandlung im Sinne des Paragraph 14, Litera b, Landes-Polizeigesetz zu qualifizieren.