Verwaltungsgerichtshof
04.07.1983
83/10/0006
Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH ist das Erscheinenlassen einschlägiger Anzeigen in Tageszeitungen als Anbahnungshandlung im Sinne des Paragraph 14, Litera b, Landes-Polizeigesetz zu qualifizieren.