Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.04.1985

Geschäftszahl

83/09/0164

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/09/0078 E 26. September 1984 RS 1

Stammrechtssatz

Als Ursache gilt auch im Falle einer mittelbaren Dienstbeschädigung nur eine wesentliche Bedingung (Hinweis E 20.4.1983, 1828/80).