Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.01.1984

Geschäftszahl

83/09/0158

Rechtssatz

Ist die Dienstbehörde bei Erlassung eines Dienstrechtsmandates sachverhaltsmäßig von einem tatbestandsbezogenen Parteivorbringen ausgegangen, dann ist es Sache der Partei, sich bei Erhebung der Vorstellung mit den aus dem Parteivorbringen gewonnenen Feststellungen der Dienstbehörde auseinander zu setzen und sie zu widerlegen.