Verwaltungsgerichtshof
11.01.1984
83/09/0158
Ist die Dienstbehörde bei Erlassung eines Dienstrechtsmandates sachverhaltsmäßig von einem tatbestandsbezogenen Parteivorbringen ausgegangen, dann ist es Sache der Partei, sich bei Erhebung der Vorstellung mit den aus dem Parteivorbringen gewonnenen Feststellungen der Dienstbehörde auseinander zu setzen und sie zu widerlegen.