Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.12.1983

Geschäftszahl

83/09/0136

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0549/74 E 12. September 1974 RS 3

Stammrechtssatz

Das ärztliche Gutachten muß (E vom 12.2.1970, Zl. 1281/68) Art und Erscheinungsformen der Krankheit in einer für den medizinischen Laien erfaßbaren Weise darstellen und insbesondere genau angeben, in welchem zeitlichen und sachlichen Umfang die Krankheit Beeinträchtigungen in den Lebensbetätigungen mit sich bringt, die zum Daseinsinhalt eines Gesunden gleichen Alters und Geschlechtes gehören.