Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.12.1983

Geschäftszahl

83/09/0136

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/09/0055 E 7. September 1983 RS 1

Stammrechtssatz

Eine "andere schwere Krankheit" im Sinne des Paragraph 9, Absatz eins, Litera c, PG liegt dann vor, wenn der Leidensgehalt der Krankheit ein dem der Blindheit oder Geisteskrankheit annähernd gleichwertiger ist (Hinweis E 9.9.1981, 3801/80). Ob das der Fall ist, muss von der Behörde als Rechtsfrage beurteilt werden.