Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.06.1987

Geschäftszahl

83/08/0329

Rechtssatz

Sachbezogene Weisungen und Kontrollen schließen die persönliche Unabhängigkeit dessen, der einen Arbeitserfolg (ein Werk oder eine Leistungsgesamtheit) zu verrichten hat, ebenso wenig aus, wie Absprachen bezüglich der Arbeitszeit, wenn diese von der Art der Tätigkeit her notwendig sind (Hinweis E 23.5.1985, 84/08/0070).