Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.01.1985

Geschäftszahl

83/08/0259

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1256/70 E 11. November 1970 VwSlg 7908 A/1970 RS 1

Stammrechtssatz

Für die Ermittlung der Beitragsgrundlage gem Paragraph 44, ist Verbindung mit Paragraph 49, ASVG stets jener Mindestlohntarif heranzuziehen, der in dem betreffenden Beitragszeitraum in Geltung gestanden ist, auch wenn er in der Folge außer Kraft gesetzt wurde und offensichtlich gesetzwidrig war.