Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.01.1985

Geschäftszahl

83/08/0259

Rechtssatz

In den Fällen, in denen kollektivvertragliche Vereinbarungen in Betracht kommen, hat das nach diesen Vereinbarungen den Dienstnehmern zustehende Entgelt die Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge zu bilden.