Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.10.1986

Geschäftszahl

83/08/0256

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2663/79 E 18. Dezember 1981 RS 1

Stammrechtssatz

Durch das Anbauen von Johannisbeeren, die für eigene Zwecke zu Marmelade verkocht werden, ist eine landwirtschaftlichen Bewirtschaftung im Sinne des Gesetzes anzusehen.