Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.05.1985

Geschäftszahl

83/08/0169

Rechtssatz

Ist die Kasse berechtigt, einen Beitragszuschlag vorzuschreiben, wenn der Dienstgeber zwar das von ihm geleistete Entgelt gemeldet hat, dieses jedoch unter den Ansätzen des Kollektivvertrages liegt, so gilt dies in gleicher Weise, wenn der Dienstgeber überhaupt keine Meldung erstattet hat (Hinweis E 1.10.1958, 0757/57, VwSlg 4760 A/1958 und E 15.9.1971, 0325/71).