Verwaltungsgerichtshof
23.05.1985
83/08/0169
GRS wie 0757/57 E 1. Oktober 1958 VwSlg 4760 A/1958 RS 1
Der Sozialversicherungsträger ist in dem Fall, als ein Dienstgeber oder eine sonst anmeldepflichtige Person ein wenn auch tatsächlich gezahltes, so doch ein niedrigeres als das nach dem Kollektivvertrag gebührende Entgelt meldet, berechtigt, einen Beitragszuschlag wegen Meldung eines zu niedrigen Entgeltes vorzuschreiben.