Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.05.1985

Geschäftszahl

83/08/0169

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0757/57 E 1. Oktober 1958 VwSlg 4760 A/1958 RS 1

Stammrechtssatz

Der Sozialversicherungsträger ist in dem Fall, als ein Dienstgeber oder eine sonst anmeldepflichtige Person ein wenn auch tatsächlich gezahltes, so doch ein niedrigeres als das nach dem Kollektivvertrag gebührende Entgelt meldet, berechtigt, einen Beitragszuschlag wegen Meldung eines zu niedrigen Entgeltes vorzuschreiben.